Innenstadt
Cottbus/Chóśebuz

Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Entwürfen der Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen

Derzeit arbeitet die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz an der Aktualisierung der rechtskräftigen Gestaltungssatzung „Altstadt Cottbus/Chóśebuz“ (1998), der Aufstellung einer Erhaltungssatzung zur „Inneren Nordvorstadt“ sowie der Aufstellung einer Erhaltungssatzung zur „Inneren Südvorstadt“. Die Beteiligung zu den Entwürfen der Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen findet vom 19. Mai 2025 bis 19. Juni 2025 statt.

Gestaltungssatzung „Altstadt Cottbus/Chóśebuz“

Diese Satzung gilt für das Gebiet der Altstadt, wie sie noch heute im Wesentlichen durch die historische Stadtmauer bzw. die ehemaligen Wallanlagen begrenzt wird sowie für den bebauten Bereich südwestlich der Straße Am Turm (Am Turm 22-25a, Stadtpromenade 3-4, Spremberger Straße 18-19) und im Osten für die bebauten Bereiche bis ans Spreeufer (Am Spreeufer 3-12, Sandower Straße 17-19, Goethestraße). Der Geltungsbereich ist dem Lageplan zu entnehmen. Die Aufstellung der Gestaltungssatzung erfolgt gemäß § 87 Abs. 1, 2 und 7 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO).

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt zum Entwurf der Gestaltungssatzung in der Fassung vom 17. März 2025 mit dem als Anlage beigefügten Gestaltungsleitfaden zur Gestaltungssatzung in der Fassung vom 29. Januar 2025 (Details untenstehend).

 © Stadt Cottbus/Chóśebuz

Erhaltungssatzung „Innere Nordvorstadt“

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung wird im Norden durch die beidseitige Bebauung der Bonnaskenstraße und im Osten durch die Ewald-Haase-Straße sowie die beidseitige Bebauung der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße begrenzt. Im Süden erfolgt die Abgrenzung durch das Denkmal mit Gebietscharakter „Puschkinpromenade“ und die Petersilienstraße sowie im Westen durch die Verlängerung der Petersilienstraße bis zur Erich-Weinert-Straße, die Karl-Marx-Straße (ohne Hausnummern 54, 55, 56), die Nordstraße (ohne Hausnummer 10 – 13) und die Sielower Straße. Der Geltungsbereich ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen. Die Aufstellung der Erhaltungssatzung erfolgt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt zum Entwurf der Erhaltungssatzung in der Fassung vom 30. April 2025 (Details untenstehend).

 © Stadt Cottbus/Chóśebuz

Erhaltungssatzung „Innere Südvorstadt“

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung wird im Norden durch die Karl-Liebknecht-Straße und den Brandenburger Platz zwischen Roßstraße und Briesmannstraße begrenzt sowie im Westen durch die Roßstraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Schwanstraße und die Tiegelgasse. Im Süden erfolgt die Abgrenzung durch die Bürgerstraße und die Feigestraße sowie im Osten durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. M/7/17 „Ostrower Business Park“. Der Geltungsbereich ist dem Lageplan zu entnehmen. Die Aufstellung der Erhaltungssatzung erfolgt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt zum Entwurf der Erhaltungssatzung in der Fassung vom 30. April 2025 (Details untenstehend).

 © Stadt Cottbus/Chóśebuz

Beteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Entwürfen der Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen erfolgt durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 19. Mai 2025 bis 19. Juni 2025  auf der Internetseite der Stadt Cottbus/Chóśebuz.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses (Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus) zur Einsichtnahme ausliegen.

Während dieser Frist können dort die Auslegungsunterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen werden.

montags und mittwochs                  von 07:00 bis 15:00 Uhr

dienstags                                          von 07:00 bis 17:00 Uhr

donnerstags                                      von 07:00 bis 18:00 Uhr

freitags                                              von 07:00 bis 13:00 Uhr

samstags                                           von 09:00 bis 12:00 Uhr

Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind bis spätestens 23. Juni 2025 vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per Post an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Gestaltungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Zudem lädt die Stadt Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Stadtentwicklung, gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro GRAS* (Dresden) interessierte Bürgerinnen und Bürger am 04. Juni 2025 um 17:30 Uhr im Rahmen eines Werkstattgesprächs in die Räumlichkeiten des Citymanagements Cottbus/Chóśebuz (Spremberger Straße 29, 03046 Cottbus) ein, um sich zur Gestaltungssatzung nebst zugehörigem Leitfaden zu informieren und vor Ort zu beteiligen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 87 Abs. 8 BbgBO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 13 DSGVO), welches mit im Internet veröffentlicht wird.

Quelle: Pressemitteilungen der Stadt Cottbus vom 09. Mai 2025

Citymanagement Cottbus/Chóśebuz 
Spremberger Straße 29
03046 Cottbus
E-Mail: citymanagement@innenstadt-cottbus.de

Kathleen Hubrich
0355 529 555 31 | 0172 632 5322 kathleen.hubrich@innenstadt-cottbus.de

Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz 
Fachbereich Stadtentwicklung
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus

Max Heyde
Telefon: 0355 – 612 4115
E-Mail: stadtentwicklung@cottbus.de

DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Ostrower Straße 15
03046 Cottbus

Mike Lux
Telefon: 0355 – 78002 25
E-Mail: Mike.Lux@dsk-gmbh.de